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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Waiblingen

 

Foto Gerichtsgebäude Bahnhofstrasse 48




Aktuelle Hinweise:

Die Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht Waiblingen wird mit Ablauf des 30.09.2023 geschlossen.
Für Neuanträge auf Hinterlegung ist ab 01.10.2023 statt des Amtsgerichts Waiblingen das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zuständig, § 8a Zuständigkeitsverordnung Justiz.


Termine für die Rechtsantragstellen derzeit nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 07151 955-0 oder für die Nachlass- und Betreuungsabteilung unter 07151 95973-0.

Beratungshilfe wird grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Den Antrag auf Beratungshilfe finden Sie hier. Antragsformulare erhalten Sie auch im Gebäude Bahnhofstr. 48 an der Pforte. Der Bewilligungsantrag kann auch innerhalb von 4 Wochen nach der erfolgten anwaltlichen Erstberatung gestellt werden, § 6 Abs. 2 BerHG.

Für das Grundbuchamt finden Sie gesonderte Hinweise in der obigen lilafarbigen Leiste unter "Amtsgericht" > Grundbuchamt.


Hinweis:

Die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Waiblingen ist dauerhaft geschlossen

Ein- und Auszahlungen in bar sind nicht mehr möglich. Einzahlungen nur noch per Verrechnungsscheck, Überweisung oder elektronischer Gebührenmarke.

Die nächstgelegene Gerichtszahlstelle bei der (im zulässigen Rahmen) Bareinzahlungen möglich sind, befindet sich beim Amtsgericht Stuttgart.


Kontakte:

Amtsgericht Waiblingen
Bahnhofstraße 48, 71332 Waiblingen (Postanschrift)
Telefon: 07151 955-0
Fax:      07151 58463
E-Mail:  poststelle@agwaiblingen.justiz.bwl.de
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Amtsgericht Waiblingen, Nachlass- und Betreuungsabteilung
Hausanschrift: Fronackerstraße 33 - 35, 71332 Waiblingen
Postanschrift: Bahnhofstraße 48, 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 95973-0
Fax:      07151 58463
E-Mail:  poststelle@agwaiblingen.justiz.bwl.de
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Öffnungs- und Telefonkontaktzeiten der Nachlass- und Betreuungsabteilung:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr;
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Für die Aufnahme von Erklärungen wie Erbscheinsanträge oder Erbausschlagungen ist eine vorherige Terminsvereinbarung erforderlich.
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Grundbuchamt Waiblingen:
Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen
Telefon: 07151 1664-0
Fax:      07151 1664-476
E-Mail:  poststelle@agwaiblingen.justiz.bwl.de


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